Häufig verfügt auch einer der Unfallbeteiligten vor Ort über das häufig genutzte Formular „Europäischer Unfallbericht“. Dieses gängige Formular sollte gewissenhaft ausgefüllt und von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Das Formular erhalten Sie z.B. bei Ihrer Versicherung.
Besondere Umstände in Zusammenhang mit dem Unfall können unter Umständen schwere Nachteile gegenüber der eigenen Versicherung zur Folge haben, wie z.B. Einschlafen, Alkohol, Überfahren eines Rotlichts, etc. Die dabei entstehenden Wechselwirkungen müssen frühzeitig beachtet und in der Bearbeitung berücksichtigt werden. Nicht selten verweigert die eigene Versicherung jegliche Zahlung oder die eigene Haftpflichtversicherung, die den Schaden des Gegners reguliert hat, begehrt Schadensersatz (Regress).
Dem wirtschaftlichen Schaden folgen nicht selten strafrechtliche Maßnahmen wie z.B. der Verlust der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist. Glaubt der Betroffene Monate später, er habe dies alles überwunden, so wird er im Nachhinein oft nochmals von diversen Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde (MPU etc.) überrascht.
Auch bei der Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung ohne Hinzuziehung eines Anwalts wird schnell eine unglückliche Unfallschilderung abgegeben oder der Geschädigte schränkt seine Rechte aus Unwissenheit ein.