Unfall - was tun?

Wichtige Regeln, die es immer zu beachten gilt:

  • Sichern Sie die Unfall­stelle, bringen Sie sich oder Dritte nicht selbst in Gefahr und leisten Sie erste Hilfe.
  • Soweit ohne Gefahr möglich, sichern Sie selbst Spuren und Beweise am Unfallort.
  • Fertigen Sie Licht­bilder aus verschie­denen Blick­winkeln mit Bezug zur Umgebung an, um die Unfall­situation zu dokumentieren.
  • Tauschen Sie gegen­seitig Namen, Anschriften, Telefon­nummern aller Unfall­beteiligten und Kenn­zeichen der Fahrzeuge aus.
  • Erfassen Sie Namen, Anschriften, Telefon­nummern möglicher Zeugen.
  • Sichern Sie weiter­gehende Unterlagen, insbeson­dere grüne Karte oder Ver­sich­erungs­be­stä­ti­gungen, ins­besondere bei aus­ländischen Fahrzeugen.
  • Machen Sie keine Angaben zum Unfall­hergang oder zur Sache, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter vernommen werden. Lassen Sie sich aber die Kontakt­daten des aufnehmenden Polizei­beamten geben.
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme mit der Gegenseite im Nachgang des Unfalls.
  • Ziehen Sie immer den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzu, bevor Sie weitere Entscheidungen treffen.

Häufig ver­fügt auch einer der Un­fall­be­teil­igten vor Ort über das häu­fig ge­nutzte Formu­lar „Europä­ischer Un­fall­be­richt“. Dieses gängige For­mu­lar sollte ge­wissen­haft aus­ge­füllt und von allen Be­teil­ig­ten un­ter­zeich­net wer­den. Das For­mu­lar er­hal­ten Sie z.B. bei Ihrer Ver­sich­er­ung.

Be­son­dere Um­stän­de in Zu­sammen­hang mit dem Un­fall kön­nen un­ter Um­stän­den schwere Nach­teile ge­gen­über der ei­ge­nen Ver­sich­er­ung zur Folge ha­ben, wie z.B. Ein­schla­fen, Alko­hol, Über­fahren eines Rot­lichts, etc. Die dabei ent­stehen­den Wechsel­wirk­ungen müssen früh­zeitig be­ach­tet und in der Be­ar­bei­tung be­rück­sich­tigt wer­den. Nicht selten ver­weigert die ei­gene Ver­sic­her­ung jeg­liche Zahlung oder die eigene Haft­pflicht­ver­sicherung, die den Scha­den des Gegners re­gu­liert hat, be­gehrt Schadens­ersatz (Re­gress).

Dem wirt­schaft­lichen Scha­den fol­gen nicht sel­ten straf­recht­liche Maß­nah­men wie z.B. der Ver­lust der Fahr­er­laub­nis in Ver­bin­dung mit einer Sperr­frist. Glaubt der Be­troffene Mo­nate später, er habe dies alles über­wunden, so wird er im Nach­hinein oft noch­mals von di­versen An­ord­nungen der Fahr­er­laubnis­be­hörde (MPU etc.) über­rascht.

Auch bei der Kon­takt­auf­nahme mit der geg­ner­ischen Ver­siche­rung ohne Hinzu­ziehung ei­nes An­walts wird schnell eine un­glück­liche Un­fall­schilderung ab­ge­ge­ben oder der Ge­schädigte schränkt seine Rechte aus Un­wissen­heit ein.