Auch bei einem vermeintlich einfach gelagerten Unfall sollten Sie grundsätzlich sofort einen Rechtsanwalt beauftragen.
Selbst bei klarer Haftung und der Bereitschaft der gegnerischen Versicherung zur Zahlung muss diese die Kosten Ihres Rechtsanwalts grundsätzlich erstatten, was in der Praxis problemlos erfolgt.
Haben Sie keine Angst vor den Kosten. Sie werden überrascht sein, welche Möglichkeiten der Anwalt zu Ihren Gunsten aufzeigt.
Am Ende eines Verfahrens ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts tatsächlich oft nicht mit weiteren Kosten verbunden, sondern bringt Ihnen im Endeffekt bares Geld ein.
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!