Kosten

Welche Kosten können entstehen?

  • Sprechen Sie bereits bei der ersten Kontakt­aufnahme mit der Kanzlei die Kosten an.
  • Sie müssen den Rechts­anwalt nicht sofort zur Vertretung beauf­tragen, sondern können sich zunächst kosten­günstig beraten lassen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie überhaupt eine weiter­gehende anwaltliche Vertretung durch diesen Rechts­anwalt wünschen.
  • Gegebenen­falls übernimmt auch eine Rechts­schutz­versicherung die Kosten.
  • Selbst ohne jegliche finanzielle Mittel kann mittels eines Beratungs­hilfescheins die Hilfe eines Rechts­anwalts in Anspruch genommen werden.

Auch bei einem ver­meint­lich ein­fach ge­la­ger­ten Un­fall soll­ten Sie grund­sätz­lich so­fort ei­nen Rechts­an­walt be­auf­tra­gen.
Selbst bei kla­rer Haft­ung und der Be­reit­schaft der geg­ner­ischen Ver­sich­er­ung zur Zah­lung muss diese die Kosten Ihres Rechts­an­walts grund­sätz­lich er­stat­ten, was in der Praxis prob­lem­los er­folgt.

Haben Sie keine Angst vor den Kosten. Sie wer­den über­rascht sein, welche Mög­lich­kei­ten der An­walt zu Ihren Gunsten auf­zeigt.

Am Ende eines Ver­fahr­ens ist die früh­zei­tige Ein­schal­tung ei­nes Rechts­anwalts tat­säch­lich oft nicht mit wei­te­ren Kosten ver­bun­den, son­dern bringt Ihnen im End­effekt ba­res Geld ein.

Machen Sie von Ihrem Recht Ge­brauch!