Über uns

Rechtsanwalt Axel Hengst

  • Fachanwalt für Verkehrs­recht
  • Mitglied in der Arbeits­gemeinschaft für Verkehrs­recht des Deutschen Anwalt­vereins
  • Vertrauensanwalt Kfz-Gewerbe Rhein­land-Pfalz für Verkehrs­recht

Nach der Fach­an­walts­ord­nung muss der Fach­an­walt über be­son­dere theo­re­ti­sche Kennt­nisse und prak­tische Er­fahr­ungen auf dem je­wei­li­gen Fach­ge­biet ver­fü­gen. Nach der Fach­an­walts­ord­nung lie­gen sie nur vor, "wenn diese auf dem Fach­ge­biet er­heb­lich das Maß dessen über­stei­gen, das üb­licher­weise durch die be­ruf­liche Aus­bil­dung und prakt­ische Er­fahr­ung im Be­ruf ver­mittelt wird".

Zum Team ge­hö­ren mehrere fach­lich aus­ge­bil­de­te Mit­ar­bei­ter­innen, die mit Kompe­tenz und lang­jähr­iger Er­fahr­ung die an­walt­li­chen Tä­tig­kei­ten unter­stützen.