Nach der Fachanwaltsordnung muss der Fachanwalt über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet verfügen. Nach der Fachanwaltsordnung liegen sie nur vor, "wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird".
Zum Team gehören mehrere fachlich ausgebildete Mitarbeiterinnen, die mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung die anwaltlichen Tätigkeiten unterstützen.