Informationen aus aktuellem Anlass

Sehr geehrte Mandanten,

der Schutz vor dem Corona-Virus und Maß­nahmen zur Ver­hinderung der weiteren Aus­breitung haben aktuell höchste Priorität und geht allem vor. Dennoch bleibt die Kanzlei bis auf weiteres geöffnet, um die Mobilität der Man­danten zu sichern oder wieder­her­zustellen.

Daher ist es selbst­verständ­lich, dass wir sowohl persön­liche Ter­mi­ne, als auch eine tele­fonische Be­ra­tung anbieten. bzw. die Un­fall­ab­wick­lung on­line oder per Video­kon­fe­renz gestalten.
Sie erreichen uns unter Telefon 06241 / 41 36 37 oder per E-Mail info­@­ver­kehrs­recht-hengst.de.

Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf!
Ihr Axel Hengst und Team

Die Recht­sprechung im Verkehrsrecht wird immer komplexer

Die Kanzlei wurde 1998 ge­grün­det und hat sich aus­schließ­lich auf das Ge­biet des Ver­kehrs­rechts spe­zia­li­siert.

Das Ver­kehrs­recht um­fasst un­ter an­de­rem das Ver­kehrs­zi­vil­recht, Ver­kehrs­straf­recht, Ord­nungs­widrig­keiten­recht, Fahr­erlaubnis­recht und das Ver­sich­er­ungs­recht.

Durch die konse­quente Aus­richtung auf dieses Rechts­ge­biet und lang­jähr­ige Be­treu­ung verkehrs­rechtlicher Mandate ste­hen wir Ihnen kompetent in allen Rechts- und Detail­fragen zur Seite.

Profitieren Sie aus der bis­herigen Er­fahrung der Kanzlei und ange­tragener Mandate auf dem Gebiet des Ver­kehrs­rechts von Pri­vat­per­sonen, Auto­häusern, Werk­stätten, Ab­schlepp­diensten, Sach­ver­stän­digen, Spe­di­ti­onen, Unter­neh­men mit Fuhr­park und Ver­sicherungen.