Die Kanzlei wurde 1998 gegründet und hat sich ausschließlich auf das Gebiet des Verkehrsrechts spezialisiert.
Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Fahrerlaubnisrecht und das Versicherungsrecht.
Durch die konsequente Ausrichtung auf dieses Rechtsgebiet und langjährige Betreuung verkehrsrechtlicher Mandate stehen wir Ihnen kompetent in allen Rechts- und Detailfragen zur Seite.
Profitieren Sie aus der bisherigen Erfahrung der Kanzlei und angetragener Mandate auf dem Gebiet des Verkehrsrechts von Privatpersonen, Autohäusern, Werkstätten, Abschleppdiensten, Sachverständigen, Speditionen, Unternehmen mit Fuhrpark und Versicherungen.