Sehr geehrte Mandanten,
der Schutz vor dem Corona-Virus und Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung haben aktuell höchste Priorität und geht allem vor. Dennoch bleibt die Kanzlei bis auf weiteres geöffnet, um die Mobilität der Mandanten zu sichern oder wiederherzustellen.
Daher ist es selbstverständlich, dass wir anstelle persönlicher Termine eine telefonische Beratung bzw. die Unfallabwicklung online oder per Videokonferenz anbieten.
Sie erreichen uns unter Telefon 06241 / 41 36 37 oder per E-Mail info@verkehrsrecht-hengst.de.
Sollten aus zwingenden Gründen persönliche Besprechungen unerlässlich sein, bitten wir darum folgende Hinweise dringend zu beachten:
Die Kanzlei wurde 1998 gegründet und hat sich ausschließlich auf das Gebiet des Verkehrsrechts spezialisiert.
Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Fahrerlaubnisrecht und das Versicherungsrecht.
Durch die konsequente Ausrichtung auf dieses Rechtsgebiet und langjährige Betreuung verkehrsrechtlicher Mandate stehen wir Ihnen kompetent in allen Rechts- und Detailfragen zur Seite.
Profitieren Sie aus der bisherigen Erfahrung der Kanzlei und angetragener Mandate auf dem Gebiet des Verkehrsrechts von Privatpersonen, Autohäusern, Werkstätten, Abschleppdiensten, Sachverständigen, Speditionen, Unternehmen mit Fuhrpark und Versicherungen.