Die Recht­sprechung im Verkehrsrecht wird immer komplexer

Die Kanzlei wurde 1998 ge­grün­det und hat sich aus­schließ­lich auf das Ge­biet des Ver­kehrs­rechts spe­zia­li­siert.

Das Ver­kehrs­recht um­fasst un­ter an­de­rem das Ver­kehrs­zi­vil­recht, Ver­kehrs­straf­recht, Ord­nungs­widrig­keiten­recht, Fahr­erlaubnis­recht und das Ver­sich­er­ungs­recht.

Durch die konse­quente Aus­richtung auf dieses Rechts­ge­biet und lang­jähr­ige Be­treu­ung verkehrs­rechtlicher Mandate ste­hen wir Ihnen kompetent in allen Rechts- und Detail­fragen zur Seite.

Profitieren Sie aus der bis­herigen Er­fahrung der Kanzlei und ange­tragener Mandate auf dem Gebiet des Ver­kehrs­rechts von Pri­vat­per­sonen, Auto­häusern, Werk­stätten, Ab­schlepp­diensten, Sach­ver­stän­digen, Spe­di­ti­onen, Unter­neh­men mit Fuhr­park und Ver­sicherungen.